In Betrieben bis zehn Beschäftigten können Arbeitgeber ohne Angabe von Gründen kündigen. Deshalb kommt es viel seltener zu erfolgreichen Kündigungsschutzklagen. Aber auch in kleinen Betrieben kann eine Kündigung vor dem Arbeitsgericht scheitern: zum Beispiel am Maßregelungsverbot oder am Diskriminierungsverbot.