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Mehrwertsteuer-Rollback: So nutzen Sie den orgaMAX-Steuerassistenten

3. Dez. 2020
4 MIN

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Anfang Januar soll die zwischenzeitliche Mehrwertsteuer-Senkung planmäßig rückgängig gemacht werden:

  • Der Regelsteuersatz liegt dann im neuen Jahr wieder bei 19 % (statt 16 %).
  • Der ermäßigte Steuersatz beträgt 7 % (statt 5 %).

Ausführlichere Informationen zu den Folgen der Steueränderungen finden Sie im aktuellen orgaMAX-Blogbeitrag „Rolle rückwärts: Abschied von der Mehrwertsteuer-Senkung“.

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Die gute Nachricht für orgaMAX-Anwender: Pünktlich zum Jahreswechsel unterstützt Ihre Bürosoftware nicht nur die erneut geänderten Steuersätze auf Ausgangsrechnungen und Steuerformularen. Mit dem smarten „Assistenten zur Steuersenkung“ erledigen Sie die Rückkehr zu den Regelsteuersätzen zudem mit ein paar Mausklicks. Auch die Anpassung von Artikelpreisen, Registrierkassen-Einstellungen und Vertragsvorlagen erfolgt bei Bedarf weitgehend automatisiert.

 

Vierstufiger Steuer-Assistent

Sie finden den praktischen Steuer-Assistenten im orgaMAX-Menü. Das Tool verfügt über insgesamt vier Registerkarten:

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  • „Allgemein“: Über die Schaltfläche „Standard auf 19% und 7% setzen“ sorgen Sie dafür, dass orgaMAX ab Januar auf Angeboten, Aufträgen, Rechnungen und anderen Vorgängen wieder die ursprünglichen Steuersätze verwendet.
  • „Artikelpreise“: Per Mausklick auf „Artikelpreise sichern“ konnten Sie zu Beginn der Mehrwertsteuersenkung für ein Backup Ihrer Artikelpreise sorgen. Sofern Sie diese Möglichkeit genutzt haben, stellen Sie die ursprünglichen Preise über den Button „Alte Artikelpreise reaktivieren“ Anfang Januar im Handumdrehen wieder her:

    steuersenkung-assistent2

    Falls Sie hingegen die ursprünglichen Bruttopreise beibehalten und Ihre Nettopreise auf Grundlage der zwischenzeitlich gesenkten Steuersätze neu kalkuliert haben, stellen Sie den Ausgangszustand per Mausklick auf „Bruttopreis mit 19% und 7% beibehalten“ wieder her.
  • „Kasse / POS“: Wenn Sie mit der virtuellen orgaMAX-Registrierkasse arbeiten, konnten Sie zwischenzeitlich einen „Pauschalrabatt“ festlegen. So hatten Sie die Möglichkeit, die ursprünglichen Artikel-Bruttopreise beizubehalten und gleichzeitig die Mehrwertsteuer-Senkung über den Pauschalrabatt auf den gesamten Rechnungsbetrag an Ihre Kunden weiterzugeben. Falls Sie im Register „Kasse / POS“ einen Pauschalrabatt eingetragen haben, müssen Sie ihn nun wieder deaktivieren (d. h. auf null setzen):

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  • „Verträge“: Sofern Sie mit dem orgaMAX-Zusatzmodul Verträge arbeiten, bietet Ihnen diese Registerkarte die Möglichkeit, die Mehrwertsteuersätze der „Vorlagen für Rechnungspositionen“ anzupassen.

Jederzeit möglich: Manuelle Anpassungen

So komfortabel der „Assistent zur Steuersenkung“ ist: Sämtliche Steuersatz-Einstellungen und Preise lassen sich selbstverständlich auch auf Vorgangsebene manuell einstellen. Sie finden die Auswahlmenüs „Voller Mehrwertsteuersatz“ und „Halber Mehrwertsteuersatz“ im „Erweitert“- Register Ihrer Angebote, Aufträge und Rechnungen (unter „Sonstiges“). Dort können Sie zwischen insgesamt fünf Steuersätzen wählen (0 %, 5 %, 7 %, 16 % und 19 %):

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Die Auswahl eines abweichenden Steuersatzes kann im Einzelfall erforderlich sein, weil es mit der globalen Umstellung der beiden Steuersätze und generellen Preisanpassung nicht immer getan ist. Das gilt zum Beispiel für Anzahlungen, Abschlagszahlungen, Abos und andere Dauerschuldverhältnisse:

 

Bitte beachten Sie:

  • Ausschlaggebend für die Wahl des richtigen Steuersatzes und die Anerkennung des zulässigen Vorsteuerabzuges ist gemäß § 13 UStG grundsätzlich der „Voranmeldungszeitraum, in dem die Leistungen ausgeführt worden sind“. Auf den Zeitpunkt der Rechnungsstellung oder der Bezahlung kommt es normalerweise nicht an.
  • Mögliche Fehler gehen grundsätzlich zulasten der Unternehmen: Sie sind verpflichtet, die Umsatzsteuer korrekt zu berechnen, die Steuereinnahmen ans Finanzamt zu melden und unaufgefordert abzuführen! Die Details besprechen Sie daher am besten mit Ihrem Steuerberater.

Lektüretipps:

 

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+49 (0) 52 31 - 70 90 - 0

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