Steuern, Buchführung und andere bürokratische Hürden gehen den meisten Freiberuflern und Unternehmern auf die Nerven. Während Arbeitnehmer zum Beispiel Werbungskosten-Pauschalen, aber auch Kontoführungs- und Bewerbungskosten-Pauschalen in Anspruch nehmen können, müssen Selbstständige jeden Vorgang penibel dokumentieren und belegen. Vereinfachungen gelten allenfalls für Kleinstunternehmer mit Jahresumsätzen von bis zu 22.000 Euro. Und das auch nur bei der Umsatzsteuer, oder? Nicht ganz!
Die Unterscheidung zwischen einem Angebot und der Einladung zur Abgabe eines Angebots klingt nach juristischer Haarspalterei. Im Geschäftsalltag hat sie jedoch handfeste Folgen.
Wer beim Stichwort „Künstlersozialkasse“ an eine Art Nothilfe für brotloses Kunstschaffen denkt, liegt falsch:
Niemand zahlt gern Steuern – schon gar nicht zu viel. Deshalb sorgen die meisten Unternehmer und Freiberufler dafür, dass ihre laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen unter der endgültigen Steuerbelastung bleiben. Denn anders als Arbeitnehmer können Selbstständige die Höhe ihrer Abschlagszahlungen gezielt beeinflussen. Angesichts monatlich oder saisonal schwankender Einkünfte ist das ja auch sinnvoll.
Eine Insolvenz ist schlimm genug. Doch wenn sie zu strafrechtlichen Konsequenzen führt, kommt es noch viel schlimmer. Das kann vor allem Geschäftsführern einer GmbH oder haftungsbeschränkten Unternehmergesellschaft (UG) schnell passieren. Insolvenzstraftaten sind aber auch bei anderen Rechtsformen und sogar bei Einzelunternehmern möglich.
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Hohe Lagerkosten belasten das Budget vieler Unternehmen. Gelagert werden unter anderem ...
Win-Win-Strategie: Mehr Erfolg mit Customer Success
„Customer Success Management“ ist mehr als nur der nächste Heißluft-Marketinghype. Und auch nicht bloß ein hipper Anglizismus für den guten alten Kundendienst. Es geht vielmehr um das konsequente Ausrichten von Produkten und Dienstleistungen am Erfolg der Kundschaft.
Must have: So berechnen Sie Ihren Unternehmerlohn
Der Unternehmerlohn ist die Vergütung für die aktive Tätigkeit des Unternehmers im eigenen Unternehmen. Spätestens seit Auszahlung der ersten Corona-Hilfszahlungen ist der Öffentlichkeit bewusst geworden, dass der Unternehmerlohn (anders als die Gehälter von Mitarbeitern) nicht zu den Betriebsausgaben gehört.
Auf vielen Rechnungen finden sich Zahlungsfristen – doch was genau hat es damit auf sich? Wozu sind Zahlungsziele überhaupt nötig? Weil’s gut klingt? Weil’s professioneller aussieht? Weil’s irgendwie dazu gehört?
Im Folgenden erfahren Sie ...
Die Corona-Pandemie und ihre Folgen haben viele gesunde Betriebe in finanzielle Schieflage gebracht. Zahlungsengpässe trotz guter Auftragslage und schwarzer Zahlen kommen aber auch in ruhigeren Zeiten vor. Ein finanzieller Schiffbruch aus heiterem Himmel ist gar nicht einmal so selten.