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4.000 Euro Beratungszuschuss – ohne Eigenanteil!

15. Mai. 2020
4 MIN

In der Krise ist guter Rat teuer. Immerhin: Kleinere Unternehmen und Selbstständige bekommen ihre Beratungskosten zurzeit von der öffentlichen Hand bezahlt – und das ausnahmsweise ganz ohne Eigenanteil! Das Bundeswirtschaftsministerium hat sein Programm zur „Förderung unternehmerischen Know-hows“ um ein Corona-Zusatzprogramm erweitert.

Die Maßnahme ist eine der weniger bekannten Aktionen gegen die Corona-Krise. Zu Unrecht: Das für die Abwicklung des Förderprogramms zuständige „Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle“ (BAFA) bezahlt kleinen und mittleren Unternehmen sowie Freiberuflern 100 Prozent ihrer Beraterkosten, und zwar bis maximal 4.000 Euro. Die Sonderförderung ist bis zum Jahresende 2020 befristet.

 

Wer bekommt welchen Beratungszuschuss?

Gefördert wird die Beratung „kleiner und mittlerer Unternehmen“ (KMU), die von der Corona-Krise betroffen sind. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und maximal 50 Mio. Euro Jahresumsatz.

Bafa Zuschuss

 

Die wichtigsten Förderkonditionen im Überblick:

  • Förderfähig sind ausschließlich „konzeptionelle, individuelle Beratungsleistungen“. Reine Fördermittelberatungen zählen nicht dazu.
  • BAFA selbst nennt als mögliche Themenfelder einer Beratung die Suche nach neuen Geschäftsfeldern, das Umstellen oder Digitalisieren der Geschäfte und die Wiederherstellung der Liquidität. Das ist jedoch keine abschließende Aufzählung. Andere Beratungsfelder wie die Entwicklung einer Marketing-, Vertriebs- oder Akquise-Strategie sind ebenfalls förderfähig, soweit sie im Zusammenhang mit der Corona-Krisenbewältigung stehen.
  • Es ist Sache des Beraters, den Zusammenhang der thematisierten Maßnahmen und Handlungen mit der Corona-Krise darzustellen.

Bitte beachten Sie: Es muss sich nicht um Präsenzberatungen handeln. Vor dem Hintergrund der Pandemie umfasst die Förderung explizit auch Beratungen per Telefon oder Videokonferenz.


 

Förderhöhe und Auszahlung

Auch hier die wichtigsten Regelungen auf einen Blick:

  • Die Corona-Sonderförderung beträgt maximal 4.000 Euro. Der Betrag kann auch durch mehrere Beratungen ausgeschöpft werden. Die Stunden- und Tagessätze der Berater sind nicht gedeckelt.
  • Eine regionale Staffelung der Fördersummen (wie sonst bei anderen BAFA-Beratungsförderungen üblich) gibt es beim Corona-Beratungszuschuss nicht.
  • Förderfähig sind neben dem eigentlichen Beraterhonorar auch Auslagen und Spesen. Allerdings gilt das nur für die Nettosummen ohne Umsatzsteuer. Das betrifft auch umsatzsteuerliche Kleinunternehmer.
  • Das üblicherweise vorgeschriebene Informations-Vorgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner zur Klärung des Förderbedarfs entfällt.
  • Anders als bei sonstigen BAFA-Förderungen üblich, wird der Zuschuss direkt an die Berater ausgezahlt. Beratungskunden müssen die Fördermittel also nicht vorfinanzieren!
  • Die Antragstellung ist auch dann möglich, wenn der Berater noch nicht beim BAFA registriert ist. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss die Registrierung allerdings vorliegen.
  • Anträge auf die Corona-Sonderförderung müssen spätestens am 31.12.2020 beim BAFA eingegangen sein.

Bitte beachten Sie: Wer selbst beratend tätig ist (z. B. als Unternehmensberater, Anwalt oder Steuerberater), kann die Förderung nicht in Anspruch nehmen.


 

Als Berater registrieren?

Wenn Sie als Berater aktiv vom Förderprogramm profitieren möchten, können Sie sich auf der BAFA-Website registrieren und ein Beraterprofil anlegen. Akzeptiert werden nur selbstständige Berater oder Beratungsunternehmen, die ihr Geld überwiegend mit Unternehmensberatung, Coaching etc. verdienen.

Für die Registrierung erforderlich sind eine Beratererklärung mit Angaben zu Umsätzen und Beteiligungen, ein Lebenslauf und ein Nachweis der eigenen Selbstständigkeit (Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Steuerbescheid). Weitere Voraussetzung ist ein nachweislich praktiziertes Qualitätsmanagement.

 


Zum Weiterlesen:


 

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