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Für wen gilt die E-Rechnungspflicht?

28. Aug. 2020
3 MIN

E-Rechnungspflicht

Am 27. November 2020 tritt die dritte und letzte Stufe der „E-Rechnungs-Verordnung“ (ERechV) in Kraft. Die Verordnung regelt das technologie- und plattformübergreifende Ausstellen, Übertragen und Weiterverarbeiten maschinenlesbarer Rechnungen.
Keine Sorge: Von einer generellen Pflicht zum Ausstellen elektronischer Rechnungen kann noch lange keine Rede sein. Die Vorschrift gilt nur für Geschäfte zwischen Unternehmen und Behörden (= „Business-to-Government“, B2G). Auf diese Weise sollen

  • öffentliche Vergabeverfahren im EU-Wirtschaftsraum vereinheitlicht
  • das Ausstellen von Rechnungen beschleunigt
  • die Kosten gesenkt und
  • für schnelleren Rechnungsausgleich gesorgt werden

Ab November 2020 gilt grundsätzlich: Rechnungen an öffentliche Auftraggeber müssen im „XRechnungs“-Format auf elektronischem Weg übermittelt werden.

 

Keine allgemeine E-Rechnungspflicht

Wichtig: Auf Geschäfte mit anderen Unternehmen (B2B) und Privatleuten (B2C) hat die E-Rechnungsverordnung keine unmittelbaren Auswirkungen. Und selbst für B2G-Geschäfte gelten zahlreiche Ausnahmen. Nicht betroffen sind gemäß §§ 3, 8 und 9 ERechV insbesondere

  • alle ohne öffentliches Vergabeverfahren erteilten „Direktaufträge“ mit Rechnungsbeträgen bis 1.000 Euro
  • geheimhaltungsbedürftige Aufträge sowie
  • Bestellungen deutscher Vertretungen im Ausland

Lassen Sie sich also nicht verunsichern: Für die Rechnungsstellung der meisten Unternehmen bleibt auch in Zukunft alles beim Alten.

 

ERechV-konforme Rechnungen: Mit orgaMAX bestens vorbereitet!

Falls Sie die Vorschriften der E-Rechnungsverordnung beachten müssen, sind Sie mit orgaMAX gut gerüstet. Am rechten Seitenrand der „Druckansicht“ Ihrer Rechnungen finden Sie den „ZUGFeRD“-Button:

 

Mit dessen Hilfe erstellen Sie eine elektronische Rechnung im ERechV-konformen PDF/A-3-Format. ZUGFeRD-Rechnungen enthalten neben der normalen „bildlichen“ PDF-Darstellung maschinenlesbare XML-Daten. Das gesamte Kombipaket können Sie anschließend auf elektronischem Weg an Ihren Rechnungsempfänger übermitteln.

Bitte beachten Sie: Die ZUGFeRD-Funktion ist Teil des orgaMAX-Businesspakets.

 

Viele Übertragungswege führen zum Empfänger

Welchen Übertragungsweg Sie zur Übermittlung Ihrer ZUGFeRD-Rechnungen an Behörden nutzen, hängt vom jeweiligen Auftraggeber ab. Die Details besprechen Sie am besten mit Ihrem Kunden, Ihrem Steuer- oder Unternehmensberater. Möglich sind unter anderem

  • E-Mail (insbesondere DE-Mail)
  • Web-Portale und Webservices (z. B. PEPPOL) sowie
  • Web-Uploads und / oder
  • Web-Formulare

Lektüretipps:

 

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Fragen oder Anregungen?

Melden Sie sich gerne bei uns per E-Mail oder unter
+49 (0) 52 31 - 70 90 - 0

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