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Geschäftswagen für Selbstständige: kaufen oder leasen?

16. Nov. 2022
7 MIN

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Womit fahren Selbstständige besser – mit Leasing oder Kauf eines Geschäftswagens? Für beide Entscheidungen gibt es gute Argumente.

Den Geschäftswagen kaufen oder leasen: was ist besser?

Bei großen Unternehmen mit umfangreichen Fahrzeugflotten ist das Leasing von Geschäftsfahrzeugen die Regel. Zum einen schlagen hier die Einsparungen aus dem Outsourcing von Wartung und Reparatur voll durch. Zum anderen spielen bilanzielle Gründe und Liquiditätsaspekte eine Rolle. Da es um viele Fahrzeuge geht, sind solche Effekt beträchtlich.

Bei Selbstständigen und in kleineren Unternehmen ist die Entscheidung schwieriger. Hier spielen andere Gesichtspunkte in die Entscheidung hinein, zum Beispiel der Erhalt der eigenen Flexibilität. Deshalb setzen viele Selbstständige und kleine Unternehmen auf das Eigentum am Firmenwagen, obwohl auch in diesem Segment das Leasen von Autos und Transportern viele Anhänger hat.

Die Entscheidung kann dieser Beitrag Ihnen zwar nicht abnehmen. Er nennt jedoch die Argumente für und gegen beide Alternativen.

Leasing von Firmenfahrzeugen: Darum geht es

Es gibt sehr viele Modelle von Leasing, die sich in den Details unterscheiden. Grundsätzlich bleibt das Fahrzeug im Eigentum des Leasingunternehmens, es wird dem Leasingnehmer jedoch zur Nutzung überlassen. Der Fahrzeugschein bleibt beim Leasinggeber, der Leasingnehmer wird als Halter eingetragen.

Der oder die Selbstständige leistet oft eine einmalige Sonderzahlung zu Beginn und danach für die vereinbarte Leasingzeit eine monatliche Leasingrate. Bei Nachweis guter Bonität sind auch Leasingverträge ohne Anzahlung möglich. Unter dem Strich spart man dadurch nicht: Der Verzicht auf die Sonderzahlung schlägt sich in höheren Monatsraten nieder.

Ist die Laufzeit des Leasingvertrags beendet, kann man das Fahrzeug zu einem vereinbarten Preis übernehmen oder zurückgeben. Beim Fahrzeugleasing lohnt sich in der Regel nur ein sogenannter Teilamortisationsvertrag. Dabei decken die gesamten Leasingzahlungen nur einen Teil der Anschaffungskosten des Fahrzeugs. Da der Leasinggeber das Auto am Ende der Leasingzeit zum Restwert verkaufen kann, lohnt sich das Geschäft für ihn trotzdem. Leasingverträge sehen eine feste Kilometerleistung für die Vertragslaufzeit vor. Daraus wird durch Umlage auf die Monate die Leasingrate errechnet (Kilometer-Leasing). Wird die vorgegebene Laufleistung überschritten, sind am Ende Nachzahlungen fällig, bei Unterschreiten kann es Erstattungen geben. Alternativ werden Leasingvereinbarungen auf Grundlage des Restwerts getroffen, den das Fahrzeug nach Ablauf der Vertragsdauer voraussichtlich haben wird. In diesem Fall ergeben sich die Leasingraten aus dem Wertverfall (Restwert-Leasing).

Die Kosten für Reparaturen und Wartung trägt grundsätzlich der Leasingnehmer, d. h. der oder die Selbstständige. Allerdings gibt es Leasing-Modelle, die zumindest die regelmäßige Wartung mit einschließen. Ähnlich ist es mit der Fahrzeugversicherung: Grundsätzlich sind sie Sache des Leasingkunden, und durchaus ein Kostenfaktor, denn Leasingverträge sehen so gut wie immer eine Vollkasko-Versicherung vor. Es gibt auch Leasing-Angebote, bei denen der Leasinggeber das Fahrzeug versichert. Natürlich ist Full-Service-Leasing mit eingeschlossener Wartung und Versicherung teurer.

Geleast werden übrigens nicht nur Neuwagen. Gebrauchtfahrzeuge kommen dafür ebenfalls in Frage. Außerdem gibt es die Möglichkeit, einen laufenden Leasingvertrag zu übernehmen (mehr dazu weiter unten).

Was für das Leasing des Geschäftswagens spricht

  • Sonderzahlungen und Leasingraten sind Betriebsausgaben und können steuerlich geltend gemacht werden.
  • Abhängig von der Zinsentwicklung sind die monatlichen Leasingraten oft günstiger als die Raten für einen Fahrzeugkredit. Außerdem sind sie gut planbar, anders als die Kreditbelastung bei schwankenden Zinsen.
  • Dem Unternehmen bleibt Liquidität erhalten, da es keine Mittel durch den Fahrzeugkauf bindet und keine Rücklagen für den Neukauf im Fall eines Totalschadens o. ä. bilden muss.
  • Aus dem gleichen Grund macht sich Leasing besser in der Bilanz: Gerade Kreditgeber wie Banken sind oft skeptisch, wenn ein kleineres Unternehmen viel Vermögen in einem eigenen Fahrzeug bindet. Leasing ist bilanzneutral.
  • Die Laufzeit der Leasingvereinbarung kann je nach Bedarf unterschiedlich lang gewählt werden.

Was spricht gegen Leasing von Firmenfahrzeugen?

  • Das größte Problem ist meist die starre Vertragsbindung. Der Leasingvertrag ist grundsätzlich nicht kündbar. Finanzdienstleister bieten zwar kündbare Leasingverträge an, diese sind allerdings entsprechend teurer. Ansonsten laufen die Leasingkosten selbst dann weiter, wenn man den geleasten Transporter nicht mehr benötigt. Zwar greift zum Beispiel bei Totalschaden, Diebstahl, Berufsunfähigkeit oder Tod des Leasingnehmers ein Sonderkündigungsrecht. Aber auch dann hat der Leasinggeber Anspruch auf eine Ablösesumme, wobei der Restwert und die entgangenen Raten miteinander verrechnet werden. Natürlich kann man einfach die Ratenzahlung einstellen. Darauf wird der Leasinggeber mit einer außerordentlichen Kündigung reagieren. Die Folgen für die eigene Bonität sind jedoch nicht erstrebenswert. In der Praxis bleibt deshalb oft nur eine von zwei Möglichkeiten: eine einvernehmliche Vertragsauflösung, die mit einer teuren Ablöse bezahlt werden muss. Oder die Suche nach jemand, der den laufenden Leasingvertrag übernimmt. Den muss man in der Regel selbst finden. Oft ist der Wechsel mit Kosten verbunden, schon weil der zusätzliche Haltereintrag den Restwert senkt. Dazu kommt das Risiko von Streitigkeiten, zu Beispiel wegen Fahrzeugschäden, die sich erst nach der Leasingübernahme zeigen.
  • Die Nutzung von Leasingfahrzeugen ist oft reglementiert. Das betrifft vor allem die Frage, wer damit fahren darf. Den Transporter der kurzfristig eingestellten Aushilfe zu überlassen, obwohl sie nicht im Vertrag steht, kann im Fall eines Unfalls teuer werden. Manche Leasingverträge schränken zudem Fahrten in bestimmte Länder ein, zum Beispiel außerhalb der EU-Außengrenze.
  • Gerade Einzelselbstständige und kleinere Unternehmen müssen für das Leasing oft eine gute Bonität nachweisen. Besonders bei Gründern sind die Leasingunternehmen skeptisch.
  • Bei Kilometer-Leasing oder aufgrund von nicht erkannten Schäden kann es bei der Rückgabe des Fahrzeugs zu unerwarteten Kosten kommen.
  • Das Fahrzeug bleibt Eigentum des Leasinggebers, der Leasingnehmer haftet dafür.

Was spricht für den Kauf eines Geschäftswagens?

  • Der Wagen liegt in der eigenen Verfügungsgewalt. Ein Fahrzeug im Betriebsvermögen kann verkauft werden, wenn er nicht mehr benötigt wird oder die finanzielle Lage zu Einsparungen zwingt.
  • Alternativ lässt sich der Wagen länger als geplant fahren, um finanzielle Flauten zu überwinden.
  • Die Abschreibung für den Firmenwagen mindert den Gewinn und damit die Steuerbelastung. Die Abschreibungsfrist für Neuwagen liegt bei sechs Jahren.
  • Das Fahrzeug gehört dem Selbstständigen bzw. dem Unternehmen, sobald es vollständig abbezahlt ist.
  • Da keine Vollkaskoversicherung vorgeschrieben ist, lassen sich Versicherungskosten sparen. Natürlich trägt man im Gegenzug ein höheres finanzielles Risiko.
  • Der Eigentümer bestimmt, wer und wohin das Fahrzeug fährt. Er kann es beispielsweise auch verleihen.
  • Das Auto kann bedenkenlos für eigene Werbung genutzt werden. Es muss ja später nicht im Originalzustand zurückgegeben werden. Werbefolien hinterlassen oft unterschiedliche Lackschattierungen.

Argumente gegen den Kauf eines Firmenfahrzeugs

  • Die Anschaffung verringert die Liquidität und bindet Kapital. Das macht sich in der Bilanz bemerkbar, kann das Rating verschlechtern und so Kredite verteuern.
  • Wird die Anschaffung durch Darlehen finanziert, lässt sich die Belastung bei variablen Zinsen schlechter planen. Zudem erhalten Selbstständige meist ungünstigere Konditionen als Angestellte, da Banken ein größeres Risiko sehen. Das gilt vor allem für Gründer.
  • Die Zinsen eines Autokredits stellen zwar gewinnmindernde Betriebsausgaben dar. Für die Raten selbst gilt das jedoch nicht, anders als bei Leasingraten.
  • Das Restwertrisiko durch unerwartet schnellen Wertverfall liegt beim Eigentümer.
  • Das Risiko verdeckter Fahrzeugschäden trägt ebenfalls der Eigentümer, soweit der Händler oder Hersteller dafür nicht haftbar gemacht werden kann. Das ist besonders bei Gebrauchtfahrzeugen relevant.
  • Soll das Fahrzeug nicht weiter genutzt werden, muss man sich selbst um den Verkauf kümmern. Dabei trägt man als Unternehmer die volle Gewährleistung.

Anmerkung: Die Steuerfrage

Aus steuerlicher Sicht gibt es keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen Leasingfahrzeugen und solchen im Betriebsvermögen. Die Möglichkeit, den Geschäftswagen privat zu nutzen, müssen Selbstständige als geldwerten Vorteil versteuern – entweder per Ein-Prozent-Regelung, wobei der Bruttolistenpreis den Ausschlag gibt, oder auf Grundlage eines Fahrtenbuchs, dann zählen die tatsächlich gefahrenen Kilometer. Das gilt sowohl für Leasing- wie für gekaufte Fahrzeuge.

Fazit: Planen und durchrechnen

Geschäftswagen leasen oder besser kaufen? Auf diese Frage gibt es gerade bei Selbstständigen, kleineren Unternehmen und bei Gründern keine allgemeingültige Antwort. Die optimale Lösung hängt von vielen Einzelfragen ab.

  • Geht es um einen Neu- oder einen Gebrauchtwagen?
  • Handelt es sich um einen repräsentativen Firmenwagen, ein reines Gebrauchsfahrzeug oder einen Transporter beziehungsweise Lastwagen?
  • Welche Finanzierungsmöglichkeiten bietet beispielsweise der Autohändler oder der Hersteller als Leasing-Alternative an?
  • Welche der vielen Leasing-Formen auf dem Markt passt am besten zum eigenen Bedarf?
  • Wie viel Vertrauen hat man in die erwartete Geschäftsentwicklung?
  • Wer soll das Fahrzeug fahren können?
  • Wie viel Kapital steht zur Verfügung?
  • Etc. …

Wer die Entscheidung nicht dem Bauchgefühl überlassen will, muss wohl oder übel die verschiedenen Szenarien durchrechnen. Dabei sollte man sinnvollerweise die Steuerberaterin oder den Steuerberater einbeziehen.

Lektüretipps

Weiterführende Informationen zu Steuer- und Buchführungsthemen finden Sie im orgaMAX-Blog und im Newsletter-Archiv:

 

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