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Bestens gerüstet – Wie Sie als Selbstständiger mit Ausfallzeiten umgehen

18. Mär. 2020
5 MIN

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Die Nase ist dicht, im Hals kratzt es, der Kopf dröhnt und die Glieder schmerzen. Ganz klar: Da ist eine Erkältung im Anmarsch. Während angestellte Arbeitnehmer nun zum Telefon greifen, sich krankmelden und auskurieren können, sieht das bei Selbstständigen und Freiberuflern in der Regel anders aus.

Ich bin selbstständig, eine Krankheit kann ich mir nicht leisten!“ – sicher kennen auch Sie diesen Spruch. Er kommt nicht von ungefähr, schließlich ist für Selbstständige und Freiberufler die Gesundheit und die damit einhergehende Arbeitskraft die Grundlage für das Einkommen. Jeder Ausfall sorgt für Einkommenseinbußen, die – je nach Dauer und Intensität der Erkrankung – mitunter auch prekär und existenzbedrohend werden können.

Damit es gar nicht so weit kommt, gilt es, rechtzeitig vorzusorgen. Denn: Vor einer Krankheit ist niemand gefeit. Wer sich aber erst um seine Situation kümmert, wenn er erkrankt ist, ist deutlich zu spät dran und riskiert neben enormen finanziellen Schwierigkeiten auch Vertrauensverluste bei Kunden, wenn z. B. ein Auftrag nicht rechtzeitig oder zufriedenstellend abgeschlossen werden konnte.

Angestellte mit durchschnittlich 19,5 Fehltagen

Im Fehlzeiten-Report 2019 hat die AOK-Versicherung die Daten ihrer rund 14 Millionen versicherten Arbeitnehmer aus dem Jahr 2018 ausgewertet. Das Ergebnis: Durchschnittlich waren AOK-Versicherte 19,5 Kalendertage mit einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung krankgeschrieben.

Für Selbstständige und Freiberufler gibt es aktuell keine vergleichbare Studie. Das verwundert kaum, lassen sich ihre Fehlzeiten empirisch deutlich schwerer untersuchen und erfassen. Denn: Da die Lohnfortzahlungen bei Selbstständigen und Freiberuflern in den ersten sechs Wochen nicht abgesichert sind – und sie dementsprechend auch nicht verpflichtet sind, eine Krankmeldung einzureichen – bleiben sie in derartigen Studien außen vor.

Bekannt ist jedoch: Selbstständige gehen im Vergleich zu Angestellten deutlich seltener zum Arzt. Laut des Barmer GEK Arztreports 2016 und der IfG-Befragung 2017 suchen Arbeitnehmer 17 mal (Frauen) und 12 mal (Männer) im Jahr einen Arzt auf, während es bei den Selbstständigen sieben bzw. fünf Arztbesuche sind. Ob diese Zahlen nun ein Indiz dafür sind, dass Selbstständige tatsächlich seltener krank sind oder aber, dass sie eher auch mit Krankheit arbeiten, bzw. Krankheiten verschleppen, lässt sich jedoch nicht belegen.

Vorgehen im Ernstfall

Was ist also, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist und Sie als Selbstständiger gerade krank sind? Wie sollen Sie jetzt vorgehen?

1. Versuchen Sie, den Termin zu verschieben: Sie haben einen Kundentermin oder eine Abgabefrist, die Sie krankheitsbedingt nicht einhalten können? Sprechen Sie mit Ihrem Geschäftspartner. Schildern Sie ehrlich die Situation und vereinbaren Sie – sofern möglich – einen neuen (Abgabe-)Termin.

2. Können Sie einen Ersatz finden?: Ihr Kunde lässt sich nicht auf eine spätere Abgabe oder Terminverschiebung ein? Dann versuchen Sie, Ihre Kontakte spielen zu lassen. Vielleicht gibt es einen anderen Selbstständigen oder Freelancer in Ihrem Bekanntenkreis, der Ihnen kurzfristig – sofern es der Umfang des Projekts erlaubt – unter die Arme greifen kann?


Aber Achtung: Ein solches Vorgehen sollte immer mit Ihrem Kunden abgesprochen werden. Gerade dann, wenn sensible Firmendaten im Spiel sind, kann es sonst zu argen Problemen für Sie kommen.



3. Canceln Sie den Termin: Auch, wenn es wenig zufriedenstellend ist und mitunter auch mit finanziellen Verlusten einhergeht: Wenn Punkt eins und zwei nicht umsetzbar sind, sollten Sie den Termin oder das Projekt absagen. Natürlich sollte diese Möglichkeit das letzte Mittel sein, schließlich ist es für alle Beteiligten unangenehm und auch für Ihre Referenzen nicht förderlich. Andererseits ist Ihre Gesundheit als Selbstständiger Teil Ihres Kapitals. Verschleppen Sie eine Krankheit, kann dies im schlimmsten Fall zu einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit führen. Und dies ist weitaus schlimmer, als ein unzufriedener oder versetzter Kunde!


Sorgen Sie für die Zukunft vor

Damit Sie in Zukunft nicht wieder in eine solch missliche Lage kommen, sollten Sie hinreichende Vorkehrungen treffen. Zum einen sollten Sie natürlich auf Ihre Gesundheit achten und

  • genug schlafen
  • sich ausgewogen und gesund ernähren und dabei auf eine ausreichende Vitamin- und Nährstoffzufuhr achten
  • regelmäßig Sport treiben

um dauerhaft fit und gesund zu bleiben und Krankheiten so ein Schnippchen zu schlagen.

Doch natürlich lassen sich Erkrankungen niemals gänzlich vermeiden. Deshalb sollten Sie sich gerade für etwaige Ausfallzeiten vorbereiten und im Idealfall

  • ausreichend Puffer für Ihre Projekte einplanen.
  • ein Netzwerk an potenziellen Mitstreitern aufbauen, auf die Sie im Falle des Falles zählen und die in Ausnahmesituationen eingearbeitet werden und somit einspringen können.
  • finanziell abgesichert sein.


Gesetzlich oder privat – die Unterschiede

Gerade der letzte Punkt ist für Sie als Selbstständigen von essentieller Bedeutung. Denn: Dass eine Krankenversicherung kein Nice to have, sondern ein Must have ist, ist eigentlich selbstverständlich – völlig unabhängig davon, ob Sie freiwillig Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung oder privaten Krankenversicherung sind. Allerdings gibt es für Selbstständige eben keine Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall. Auch haben Sie als Selbstständiger keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld, sind also nicht nur bis, sondern auch nach dem 43. Krankheitstag finanziell auf sich selbst gestellt. Möchten Sie einen ähnlichen Schutz wie angestellte Arbeitnehmer erhalten, müssen Sie sich zusätzlich absichern!

Als gesetzlich krankenversicherter Selbstständiger können Sie sich bei Ihrer Krankenkasse den Anspruch auf Krankengeld, dessen Höhe sich aus Ihrem Bruttoarbeitseinkommen berechnet, sichern. Das bedeutet allerdings, dass Sie nicht mehr den ermäßigten Beitragssatz von 14 % plus Zusatzbeitrag zahlen, sondern Ihre Absicherung auch finanziell aufstocken müssen.

Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

1. Sie zahlen den regulären Krankenkassen-Beitrag: Bei dieser Variante zahlen Sie den normalen Beitragssatz von 14,6 % des Bruttoeinkommens plus Zusatzbeitrag – der von Krankenkasse zu Krankenkasse variiert. In diesem Fall erhalten Sie, wie angestellte Arbeitnehmer, ab dem 43. Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit ein Krankengeld. Voraussetzung hierfür ist die Abgabe einer formlosen, schriftlichen Wahlerklärung an Ihre Krankenkasse.

Achtung: Diese Entscheidung bindet Sie für drei Jahre. Das gilt auch im Falle eines Krankenkassen-Wechsels.



2. Sie schließen einen Wahltarif ab: Eine andere Option ist, einen Wahltarif mit Krankengeldanspruch bei Ihrer Krankenkasse abzuschließen. Damit ergänzen Sie Ihren Schutz mit einem zusätzlichen Beitrag. Die Konditionen können Sie mit Ihrer Kasse vereinbaren und so schon deutlich früher als ab Tag 43 einen Anspruch auf Krankengeld erhalten.


Achtung: Auch an Ihren Wahltarif sind Sie drei Jahre lang gebunden. Anders als bei Variante 1 können Sie jedoch innerhalb dieses Zeitraums nicht in eine andere gesetzliche Krankenkasse oder gar in die private Krankenversicherung wechseln.



Sind Sie privat krankenversichert, haben Sie die Möglichkeit eine private Krankentagegeld-Versicherung abzuschließen.

Die Faustformel hierbei lautet: Laufende, monatliche Kosten geteilt durch 30 = zu versicherndes tägliches Krankentagegeld.

Ab welchem Tag die Versicherung greift, können Sie in der Regel individuell mit Ihrer Versicherung vereinbaren.


Achtung: Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung und den dortigen Krankengeld-Optionen kann Ihnen Ihre private Krankenversicherung eine solche Option verwehren. Abhängig von Faktoren wie Alter, Geschlecht, Vorerkrankungen und daraus resultierendem individuellen Gesundheitsrisiko kann Ihre Versicherung Ihren Antrag auf eine private Krankentagegeld-Versicherung ablehnen.



Besser vor- als nachsorgen

Eine Krankheit kommt nie gelegen. Für Selbstständige, die nicht auf Lohnfortzahlungen ihres Arbeitgebers zählen können, kann ein gesundheitliches Risiko jedoch schnell zur Existenzbedrohung werden. Deshalb sollten Sie nicht nur gut auf sich und Ihre Gesundheit achten, sondern auch in Sachen Absicherung wichtige Maßnahmen treffen. Lassen Sie sich dazu von Ihrer Krankenkasse beraten, holen Sie sich Angebote der Konkurrenz ein und vergleichen Sie einzelne Tarife, um letztendlich für sich den optimalen Schutz zu finden. So können Sie sich auf das Wesentliche – Ihre Arbeit – konzentrieren und müssen nicht beim ersten Schnupfen schon um Ihre Existenz bangen.

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