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Höhere Betriebsausgaben-Pauschalen für bestimmte Freiberufler wie Journalisten, Tagesmütter und nebenberufliche freie Dozenten

11. Mai. 2023
5 MIN

202305_Pauschale Betriebsausgaben

Wer selbstständige Einnahmen als Journalist, Schriftsteller, Künstler oder mit nebenberuflichen Lehr- und Prüftätigkeiten erzielt, kann seine Betriebsausgaben pauschal ansetzen. Die gleiche Möglichkeit besteht auch für Tagesmütter. Diese Pauschalsätze wurden für das Jahr 2023 inflationsbedingt deutlich erhöht.

Betriebsausgabenpauschale: manche Freiberufler dürfen feste Werte als Betriebsausgaben ansetzen

Wer selbstständig ist, muss seine Betriebsausgaben in der Einnahmenüberschuss-Rechnung darstellen, um sie für die Einkommensteuer geltend zu machen. (Wie das funktioniert, steht im Beitrag „Wie geht eigentlich EÜR?“.) Schließlich verringern die betrieblichen Kosten den Gewinn und damit die Steuern, die das Finanzamt von Selbstständigen haben möchte.

In aller Regel werden die Betriebsausgaben einzeln anhand der tatsächlichen Kosten und mit einem Beleg nachgewiesen. Freiberufler bestimmter Berufe haben allerdings eine weitere Option: Sie dürfen ihre Betriebsausgaben in der Steuererklärung auch in Form fester Pauschalen ansetzen – unabhängig davon, welche Ausgaben bei ihnen tatsächlich angefallen ist.

Aufgrund der Inflation hat die Finanzverwaltung die dafür geltenden Pauschalen deutlich erhöht. Die neuen Beträge gelten für Veranlagungszeiträume ab 2023.

Welche Freiberufler dürfen Betriebsausgaben pauschal angeben, und ich welcher Höhe?

  • Wer selbstständig und hauptberuflich schriftstellerisch oder journalistisch arbeitet, darf pauschal 30 Prozent seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben ansetzen. Dieser Betrag kann maximal 3.600 Euro pro Jahr betragen (bis 2022: maximal 2.455 Euro).
  • Wer mit einer wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit nebenbei selbstständig ist, darf pauschal 25 Prozent seiner Betriebseinnahmen als Betriebsausgaben ansetzen. Dazu rechnet das Finanzamt auch Vortragstätigkeiten sowie (nebenberufliche!) Lehr- und Prüfungstätigkeiten. In diesem Fall gilt ab 2023 ein Maximalbetrag von 900 Euro jährlich (zuvor: maximal 614 Euro).
    Der Maximalbetrag gilt nur einmal – d. h. auch dann, wenn jemand nebenbei sowohl mit Kunst als auch mit Vorträgen und mit Schriftstellerei selbstständige Einnahmen erzielt.
    Außerdem darf bei Betriebsausgaben-Pauschalierung nicht die steuerfreie Übungsleiterpauschale ( 3 Nr. 26 EstG) in Anspruch genommen werden.

Welche Betriebspauschalen dürfen Tagesmütter und -väter geltend machen?

Selbstständige Tageseltern gemäß § 22 SGB VIII, erzielen freiberufliche Einnahmen, wenn sie die Kinder in der eigenen Wohnung oder besonderen Räumlichkeiten und nicht in deren Familien betreuen. Auch sie können alternativ zum Abzug ihrer tatsächlichen Betriebsausgaben eine Betriebsausgabenpauschale ansetzen. Sie liegt seit 2023 bei 400 Euro pro Kind und Monat (bisher: 300 Euro).

Voraussetzung ist, dass die Wochenbetreuung 40 Stunden umfasst. Bei kürzeren Betreuungszeiten muss die Pauschale anteilig gekürzt werden, bei 20 Stunden beispielsweise auf 200 Euro.

Für von den Jugendhilfe-Trägern bezahlte Freihalteplätze, die als Reserve für den Ausfall einer anderen Tagesmutter bereitgehalten werden, können jeweils 50 Euro pro Monat als Betriebsausgabenpauschale angesetzt werden.

Die Pauschale darf nur dann genutzt werden, wenn die Betreuung nicht in der Wohnung der Eltern oder in kostenlos genutzten Räumlichkeiten stattfindet. Außerdem dürfen die pauschal angesetzten Betriebskosten nicht höher liegen als die Einnahmen.

Die Quellen:

  • Die Regelung zur Betriebsausgaben-Pauschale bei Freiberuflern ergibt sich aus den amtlichen Einkommensteuer-Hinweisen zu § 18 EstG (EStH H 18.2).
  • Die Erhöhung der Maximalbeträge für journalistische, schriftstellerische und künstlerische Tätigkeiten wurde vom Bundesfinanzministerium als BMF-Schreiben vom 06. April 2023 (IV C 6 - S 2246/20/10002 :001, DOK 2023/0356264) veröffentlicht.
  • Die Regelungen und Pauschalen bei Tagespflegepersonen ergeben sich aus einem weiteren BMF-Schreiben vom 06. April 2023 (IV C 6 - S 2246/19/10004 :004, DOK 2023/0351535).

Wie sinnvoll ist es, die Pauschalen zu nutzen?

Das hängt von zwei Aspekten ab.

  • Der erste Gesichtspunkt ist die Frage, welche Kosten man tatsächlich im Rahmen der freiberuflichen Tätigkeit hat, die man als Betriebsausgaben ansetzen könnte. Für Nebentätigkeiten, die vorwiegend von zu Hause aus und ohne großen materiellen Aufwand betrieben werden, ist die pauschale Option durchaus attraktiv. Wer dagegen für seine freiberufliche Arbeit häufiger unterwegs ist, Software und Fachliteratur kauft, Werbung macht oder gar ein Büro samt Arbeitsmitteln benötigt, wird die pauschalen Maximalbeträge trotz der Erhöhung auf 3.600 Euro bzw. 900 Euro rasch überschreiten. Dann wird die Nutzung der Betriebsausgaben-Pauschale zum teuren Luxus: sie spart Mühe, kostet aber Geld in Form höherer, vermeidbarer Steuern.
  • Ein zweiter Aspekt ist die persönliche Neigung zu Buchhaltung. Wer mit Belegen und Buchungen auf Kriegsfuß steht, wird sich freuen, wenn er seine Betriebsausgaben einfach als festen Prozentwert (30 oder 25 Prozent der Einnahmen, siehe oben) oder als Fixbetrag (Tagesmütter) angeben kann. In diesem Fall muss man nur noch die Ausgangsrechnungen oder selbst ausgestellten Quittungen aufbewahren und am Ende des Jahres die Beträge addieren.

In jedem Fall gilt: Die Nutzung der Pauschalen ist freiwillig. Wer möchte, kann stets die tatsächlich angefallenen Betriebsausgaben steuerlich geltend machen.

 

 

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